Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

FINOCLEAN · Stand: 2024

§ 1

Geltungsbereich & Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Firma FINOCLEAN (nachfolgend „Dienstleister") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2

Angebot & Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Anforderung eines Angebots durch den Auftraggeber (z. B. über das Online-Formular) stellt eine unverbindliche Anfrage dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Dienstleister das individuelle Angebot des Auftraggebers schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

§ 3

Leistungsumfang & Durchführung

(1) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag bzw. der vereinbarten Reinigungsplanung.

(2) Der Dienstleister verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sach- und fachgerecht sowie zuverlässig auszuführen.

(3) Das für die Reinigung erforderliche Personal wird durch den Dienstleister ausgewählt. Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten auch qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

§ 4

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Reinigungspersonal zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt freien Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Schlüssel bzw. Zugangscodes rechtzeitig zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister Wasser und Strom in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang unentgeltlich zur Verfügung.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister vor Beginn der Arbeiten auf empfindliche Materialien (z. B. spezielle Natursteine, unversiegeltes Holz, hochempfindliche Elektronik) oder besondere Sicherheitsanforderungen im Objekt ausdrücklich hinzuweisen.

§ 5

Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im individuellen Angebot festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Beträge vorübergehend einzustellen.

§ 6

Vertragslaufzeit & Kündigung

Dieser Paragraph gilt insbesondere für regelmäßige Aufträge wie die Unterhaltsreinigung.

(1) Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen (Unterhalts- bzw. regelmäßige Reinigung) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt, sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten trotz vorheriger Abmahnung nachhaltig verletzt.

§ 7

Gewährleistung & Mängelrüge

(1) Der Dienstleister haftet für eine fachgerechte Ausführung. Mängel an den erbrachten Leistungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich nach Beendigung der jeweiligen Reinigung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich oder per E-Mail gerügt werden, um eine zeitnahe Überprüfung und Nachbesserung zu ermöglichen.

(2) Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist der Dienstleister zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen.

§ 8

Haftung & Versicherung

(1) Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch sein Reinigungspersonal bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verursacht werden, im Rahmen der vom Dienstleister abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

(2) Für Schäden, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind (z. B. fehlender Hinweis auf empfindliche Oberflächen), ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Folgeschäden des Auftraggebers ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen.

§ 9

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters in Karlsruhe.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt (Salvatorische Klausel).